Absichterklärung zur Klärung der Eigentumsverhältnisse von Wasserleitung und Hydranten

AUSGANGSLAGE
Die Schnittstellen zwischen Kanton und Gemeinde im Bereich Wasserleitung und Hydranten waren unklar geregelt, was in der Vergangenheit zu Unsicherheiten bei Betrieb, Unterhalt und Kostentragung geführt hatte. Eine verbindliche Klärung war notwendig, um Zuständigkeiten eindeutig festzulegen und künftige Herausforderungen zu vermeiden.
Um eine nachhaltige und rechtsverbindliche Grundlage zu schaffen, wurde eine Absichtserklärung erarbeitet. Diese definierte die Verantwortlichkeiten beider Seiten und regelte die Kostenverteilung sowie den langfristigen Unterhalt. Ziel war es, eine transparente und praktikable Lösung zu entwickeln, die sowohl den kantonalen als auch den kommunalen Anforderungen entsprach.

AUFTRAGGEBER
Kanton Aargau, Departement Finanzen und Ressourcen, Immobilien Aargau (IMAG)

ZIEL

  • Aushandlung und Lösungsformulierung zur Klärung der Eigentumsverhältnisse der Wasserleitung und Hydranten zwischen Kanton und Gemeinde
  • Festlegung der Zuständigkeiten wie künftige Installationen, Betrieb, Unterhalt, Reparaturen, Umbauten und Rückbau
  • Abschluss einer Absichtserklärung zwischen Gemeinde und Kanton

DIENSTLEISTUNGEN WERTLABOR
Führung der Verhandlung und Verfassung der Absichtserklärung in der Rolle als Portfoliomanagerin

NUTZUNG
Areal des Zivilschutzzentrums

BILDQUELLE
WERTLABOR, eigene Aufnahme

2020