AUSGANGSLAGE
Angrenzend an das Areal der Fachhochschule plante ein privater Investor den Bau eines Hochhauses. Zur Stromversorgung sollte ein zusätzlicher Transformator in der bestehenden Trafostation installiert werden. Der bestehende Dienstbarkeitsvertrag war an die neuen Bedingungen anzupassen. So wurde der Dienstbarkeitsberechtigten erlaubt, auf dem dienstbarkeitsbelasteten Grundstück einen Raum für den Betrieb von zwei Transformatoren mitzubenutzen und eine unterirdische Kabelanlage zu errichten.
AUFTRAGGEBER
Kanton Aargau, Departement Finanzen und Ressourcen, Immobilien Aargau (IMAG)
ZIEL
- Führung der Verhandlung für den Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages über ein Raum-Mitbenutzungsrecht für Transformatoren und eines Durchleitungsrechts für eine Kabelanlage zwischen Kanton und Gemeinde
- Verhandlung der vertraglichen Eckwerte, einschliesslich Unterhaltsregelung, Entschädigung, Dauer, Übertragbarkeit und Ausübung der Dienstbarkeit
- Öffentliche Beurkundung der Dienstbarkeit durch den Notar
DIENSTLEISTUNGEN WERTLABOR
Führung der Verhandlung in der Rolle als Portfoliomanagerin
NUTZUNG
Transformatorenstation für die Versorgung der Fachhochschule und eines privaten Hochhauses
BILDQUELLE
WERTLABOR, eigene Aufnahme
2022