Weshalb gibt die öffentliche Hand Grundstücke im Baurecht ab?, Mai 2026

Öffentliche Immobilienstrategien behandeln Baurecht als Instrument, um nicht betriebsnotwendige Grundstücke zur Nutzung freizugeben, ohne das Eigentum aufzugeben.1 2 3

Weshalb gibt die öffentliche Hand Grundstücke im Baurecht ab?

Eigentum und Heimfall als Zukunftssicherung
Grundstücke werden als strategische und endliche Ressource betrachtet. Wenn kein unmittelbarer kurz- oder mittelfristiger Bedarf für die eigenen Kernaufgaben besteht, können diese im Baurecht abgegeben werden.1 2
Nach Ablauf der Baurechtsdauer fällt die Liegenschaft an die öffentliche Hand zurück. Dies schafft eine wertvolle strategische Reserve für die Eigennutzung oder Neuvergabe durch kommende Generationen.3

Bezahlbaren Wohnraum aktiv fördern
Anstatt das Land dem freien Markt zu überlassen, nutzt beispielsweise die Stadt Zürich Baurechte als zentralen Hebel für den gemeinnützigen Wohnungsbau. Durch die Abgabe an Bauträgerschaften (wie Genossenschaften oder Stiftungen) wird langfristig Wohnraum gesichert, der nach dem Prinzip der Kostenmiete bewirtschaftet wird. Damit unterstützt das Baurecht direkt politische Aufträge wie das Zürcher «Drittelsziel».4

Einordnung
Das Baurecht ermöglicht der öffentlichen Hand eine strategische Nutzung von Grundstücken und sichert durch den Heimfall die langfristige Verfügung über die Grundstücke.

  1. Kanton Zürich. (2017). Immobilienstrategie des Kantons Zürich (RRB 901/2017) (S. 13).
    https://www.zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/planen-bauen/kantonale-immobilien/immobilienstrategie_rrb_901_2017.pdf
  2. Kanton Aargau. (2022). Immobilienstrategie des Kantons Aargau 2026–2034 (S. 21).
    https://www.ag.ch/media/kanton-aargau/dfr/dokumente/immobilien/immobilienstrategie-des-kantons-aargau.pdf
  3. Stadt Zürich. (2024). Immobilienstrategie Stadt Zürich (S. 5–6).
    https://www.stadt-zuerich.ch/content/dam/web/de/planen-bauen/portfolio/dokumente/eigentuemerin/immobilienstrategie-stadt-zuerich.pdf
  4. Stadt Zürich, Liegenschaften. (2024). Gemeinnützige Baurechte der Stadt Zürich: Wissenswertes für Verlängerungen und Erneuerungen (S. 4, 12).
    https://www.stadt-zuerich.ch/content/dam/web/de/planen-bauen/bauberatung-und-dienstleistungen/dokumente/wohnbaufoerderung/gemeinnuetzige-baurechte.pdf